News |
|
Stellungnahme zur EU-Richtlinie 2000/53/EG vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altautoverordnung) Die Chromatierung von verzinkten Oberflächen ist schon seit Jahrzehnten ein gängiges Korrosionsschutzverfahren. In der Richtlinie wird verlangt bzw. reguliert, dass ab 01. Juli 2007 Chrom-VI-haltige-Chromatierungen aufgrund der karzinogenen Wirkung in Fahrzeugen nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen und durch weniger kritische Chrom-III-Passivierungen ersetzt werden. Die Automobilhersteller tragen dem in Ihren Spezifikationen bereits Rechnung. Es besteht daher Handlungsbedarf, Chrom-VI-freie -Passivierungen einzusetzen. Als neue Systeme kommen hier hochwertige Blau-/Transparent-Passivierungen sowie Dickschicht-Passivierungen, ggfls. mit zusätzlicher Nachbehandlung durch Versiegelung/Top Coats infrage. Um den hohen Korrosionsschutzanforderungen bei Chrom-VI-freien Oberflächen zu entsprechen, haben wir im November 2004 eine unserer Trommelanlagen optimiert und mit einer auf dem neuesten Stand der Technik basierenden vollautomatischen, integrierten Nachbehandlungsanlage für Versiegelungen/Top Coats in Betrieb genommen. Ablauf: Nach erfolgter Verzinkung und Passivierung wird die Ware über ein Transportsystem geführt und in Zentrifugenkörben versiegelt. Die Trocknung erfolgt in Schwenkzentrifugen, die durch ihre Technik dafür sorgt, dass die Teile beim Trocknen ihre Lage schonend verändern und die Wärme optimal verteilt wird. Da die Drehzahl der Zentrifugen teilebezogen reguliert werden kann, verbleibt die Versiegelung auf den Artikeln und wird nicht größtenteils wieder abzentrifugiert. Das Ergebnis ist ein einwandfreier und erhöhter Korrosionsschutz, der den Normen entspricht. |
|